Reiserecht: Fluggastrechte



Die Fluggastrechte sind gesetzlich geregelt. So hat ein Fluggast bei einer Annullierung sowie bei einer Verspätung Anspruch auf Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 bis 600 Euro - abhängig von der Flugdistanz.

Daneben haben Fluggäste Anspruch auf Unterstützungs- und Betreuungsleistungen. Wurde der Flug jedoch berechtigterweise aufgrund von außergewöhnlichen Umständen (zum Beispiel schlechte Wetterbedingungen) annulliert beziehungsweise war er deswegen verspätet, so sind die Fluggesellschaften nicht zu einer Zahlung von Entschädigungspauschalen verpflichtet. Sie sind aber verpflichtet, Betreuungsleistungen zu erbringen.

Eine Übersicht über Ausgleichszahlungen, Unterstützungs- und Betreuungsleistungen haben wir hier zusammengestellt:

Verbraucherinformation Fluggastrechte (31 kb, pdf)

Information zur Umfrage "Fluggastrechte" der Verbraucherzentralen im Sommer 2010 (20 kb, pdf)

Ergebnisse der Umfrage "Fluggastrechte" der Verbraucherzentralen im Sommer 2010 (545 kb, pdf)