Nachdem bereits dem Telekommunikationsunternehmen O2 untersagt wurde, Prepaid-Guthaben seiner Kunden verfallen zu lassen, ist dies jetzt auch dem Telekommunikationsanbieter Vodafone nicht mehr gestattet. Für Verbraucher, die einem drohenden Verfall eines bestehenden Guthabens entgegenwirken wollen oder die die Erstattung eines vermeintlich verfallenen Guthabens begehren, bietet die Verbraucherzentrale Hessen ein Musterschreiben an.
Musterbrief