Wer noch keine unerwünschte Werbung in seinem Faxgerät vorgefunden hat, kann sich glücklich schätzen. Er zählt zu einer Minderheit. Bei der Verbraucherzentrale Hessen gehen hierzu tagtäglich Beschwerden von Verbrauchern ein.
Unverlangte Telefaxwerbung ist lästig und ärgerlich, weil die Empfänger die Kosten für Telefaxpapier, Toner, Strom und Geräteabnutzung tragen müssen und das Faxgerät blockiert ist.
Das Zusenden von unverlangter Werbung per Telefax verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Telefaxwerbung ist im Grunde immer dann wettbewerbswidrig, wenn die Werbung nicht auf eine Initiative des Verbrauchers zurück geht.
Information zur Faxwerbung und Musterbriefe für Beschwerden bei der Bundesnetzagentur
(234 kb, pdf)